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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18 (https://dejure.org/2021,46177)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2021 - 11 B 2.18 (https://dejure.org/2021,46177)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 11 B 2.18 (https://dejure.org/2021,46177)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2020 - 11 B 5.18

    Wirkungen eines Moratoriums zur Sicherung regionalplanerischer Festlegungen von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Da die Möglichkeit des Erwerbs von Anlagen des zur Genehmigung gestellten Typs angesichts des Verkaufs gebrauchter Anlagen auf entsprechenden Verkaufsplattformen (z.B. https://www.windturbine-models.com) selbst dann nicht auszuschließen ist, wenn dort aktuell keine derartige Anlage verfügbar ist, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit angenommen werden, dass die Weiterverfolgung des Klagebegehrens für die Klägerin tatsächlich ohne jeden Nutzen ist (vgl. ähnlich bereits Urteil des Senats vom 29. Januar 2020 - OVG 11 B 5.18 -, juris Rn. 29).

    Angesichts der in § 2c Abs. 2 RegBkPlG eröffneten Möglichkeit der Zulassung einer Ausnahme vom Moratorium bedarf es nicht schon im Rahmen der Zulässigkeit einer genaueren Prüfung, ob im konkreten Einzelfall eine solche Ausnahme gewährt werden kann oder sogar muss (Urteil des Senats vom 29. Januar 2020 - OVG 11 B 5.18 -, juris Rn 35).

    Die Moratoriumsregelung in § 2c RegBkPlG ist formell und materiell verfassungsmäßig (vgl. ausführlich Urteil des Senats vom 29. Januar 2020 - OVG 11 B 5.18 -, juris Rn 33 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 2 A 4.19

    Regionalplan; sachlicher Teilregionalplan; Windenergienutzung; Auslegung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Mit weiteren Urteilen vom 23. Mai 2019 (- OVG 2 A 4.19 - u. a, juris) erklärte der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts den am 16. Juni 2016 in Kraft getretenen Sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft L...für unwirksam.

    Die sich daraus ergebenden Voraussetzungen für ein Moratorium sind hier erfüllt: Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft L...vom 16. Juni 2016 mit seit Juni 2020 rechtskräftigen Urteilen vom 24. Mai 2019 (- OVG 2 A 4.19 - u. a, juris) für unwirksam erklärt und der nachfolgend gefasste Beschluss der Regionalen Planungsgemeinschaft L...vom 15. September 2020 über die "Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung eines Regionalplans, der auch Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen enthält, und über die Planungsabsichten und die voraussichtlichen Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung der Windenergienutzung" ist auf Grund des § 2c Abs. 1 Satz 2 RegBkPlG (i. d. F. der Änderung vom 30. April 2019) von der dafür zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung im Amtsblatt für Brandenburg vom 7. Oktober 2020, S. 929 ff., öffentlich bekannt gemacht worden.

    Denn auch Splittersiedlungen oder Einzelgehöfte können nach eigenen planerischen Vorstellungen des Planträgers entsprechend geschützt werden, wenn bei der Planung alle insoweit einzustellenden Kriterien berücksichtigt und angemessenen abgewogen werden und nicht die im letzten Planungsschritt erforderliche Prüfung, ob der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft wurde, eine Abänderung/Reduzierung gebietet (vgl. auch Urteil des 2. Senats v. 24. Mai 2020 - OVG 2 A 4.19 -, juris Rn 113 ff., zum für unwirksam erklärten Regionalplan vom 16. Juni 2016).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Wie der Senat im Urteil vom 16. November 2017 (OVG 11 B 6.15, juris Rn 62 ff.; hierauf verweisend auch Beschluss des Senats vom 25. Juli 2018 - OVG 11 S 4.18 -, juris Rn 15 ff., dort zu Standorten, die mit 200 m bzw. 600 m weiter von Wald entfernt lagen) ausgeführt hat, gehört die Verfügbarkeit einer ausreichenden Löschwassermenge auch bei Windkraftanlagen zur Erschließung, weil sie der Versorgung des Vorhabengrundstücks mit einer im Falle eines Brandes erforderlichen Ressource dient.

    Das Erschließungserfordernis erstreckt sich auf die Löschwasserversorgung des Randes des mit etwa 500 Meter zu bemessenden Sperrbereichs, in dem ein unmittelbarer Übergriff des Brandes von der Anlage oder heruntergefallenen Anlageteilen auf ihr Umfeld droht (Urteil vom 16. November 2017, a. a. O., Rn. 65).

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Der Begriff der Sachdienlichkeit ist wesentlich geprägt durch den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit; eine Klageänderung ist in der Regel dann sachdienlich, wenn der Streitstoff der geänderten Klage im Wesentlichen unverändert bleibt (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1970 - IV C 28.67 -, juris Ls).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Allerdings liegt nur dann ein statthaftes Fortsetzungsfeststellungsbegehren im Falle einer durch Erledigung des ursprünglichen Klagebegehrens unzulässig gewordenen Verpflichtungsklage vor, wenn mit der beantragten Feststellung der Streitgegenstand des Klageverfahrens nicht ausgewechselt oder erweitert wird (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 10 A 6.16

    Antragsbefugnis einer Behörde gegen den Landesentwicklungsplan; Vereinbarkeit des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Mit nach Zulassung der Berufung ergangenen Entscheidungen (vom 10. April 2019 - OVG 10 A 6.16 - u.a., juris) wies der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die anhängigen Normenkontrollen gegen die Verordnung vom 27. Mai 2015, durch die der zur Unwirksamkeit führende Mangel des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg im Wege eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 12 Abs. 6 ROG 2008 geheilt werden sollte, zurück und sah die Heilung für den Zeitraum ab 2011 als wirksam an.
  • BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 55.19

    Analogie; Anregungen und Bedenken; Auslegungsbekanntmachung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Die den Teilregionalplan betreffenden Entscheidungen des 2. Senats sind rechtskräftig geworden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 - u.a., juris).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Allerdings liegt nur dann ein statthaftes Fortsetzungsfeststellungsbegehren im Falle einer durch Erledigung des ursprünglichen Klagebegehrens unzulässig gewordenen Verpflichtungsklage vor, wenn mit der beantragten Feststellung der Streitgegenstand des Klageverfahrens nicht ausgewechselt oder erweitert wird (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Davon ausgehend ist ein Feststellungsantrag als Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthaft, wenn sich ein Verpflichtungsantrag vor der gerichtlichen Entscheidung erledigt hat und sich der Feststellungsantrag auf die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer: im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses) bezieht (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
    Dieser Antrag kann zudem hilfsweise gestellt werden, wenn aus Sicht des Klägers ungewiss ist, ob Erledigung tatsächlich vorliegt (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 3 C 49.87 -, juris Rn. 24) und auch erstmals in der Berufungsinstanz.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - 11 S 4.18

    Notwendigkeit der Sicherung einer Löschwasserversorgung für Windkraftanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 10 S 848/21

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Spruchreifmachen der Sache bei

    In dem im Rahmen der vorliegenden Verpflichtungsklage für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt, dem Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.10.2021 - OVG 11 B 2.18 - juris Rn. 30; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.10.2021 - 12 LB 110/19 - juris Rn. 52), sind die der suP zugrunde liegenden Erhebungen zum Fledermausbestand - bereits rund zehn Jahre alt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 2 S 10.22

    Normenkontrolle - einstweilige Anordnung - Veränderungssperre - Windenergie -

    Im Rahmen der Zulässigkeit bedarf es indes noch keiner Prüfung, ob eine solche Ausnahme im konkreten Einzelfall gewährt werden kann oder sogar gewährt werden muss, da es einer vertieften Prüfung des Einzelfalls bedarf, ob die Zulassung raumbedeutsamer Windenergieanlagen nach dem jeweiligen Stand der Regionalplanung befürchten lässt, dass die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. Oktober 2021 - OVG 11 B 2.18 - juris Rn. 28 und vom 29. Januar 2020 - OVG 11 B 5.18 - juris Rn. 35).
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